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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Email oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Reiseveranstalter zustande. Mit der Buchung eines Ferienhauses erhält der Kunde auch einen Sicherungsschein der tourVers
Versicherungs-Service GmbH, mit dem die nach § 651 K BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter.
1 a) Ferienhäuser
Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Personenzahl belegt werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei den Im Prospekt/im Internet gekennzeichneten Ferienhausobjekten zulässig.
2) Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 10 % fällig, maximal Euro 250 pro Reiseteilnehmer, bei Ferienhäusern maximal 25%
je Mietobjekt. Die Restzahlung hat bis 28 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Die Reiseunterlagen werden spätestens ca. 3 Wochen vor Reisebeginn,
nach Zahlungseingang, versandt.
3) Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung, unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Katalog.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
4) Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden
und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist der Reiseveranstalter berechtigt, die
Streckenführung von Fahrten und Flügen, Unterkünfte und Transportmittel zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte
Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde
mit der Benachrichtigung die Berechtigung, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach
Vertragsabschluß Preiserhöhungen von bis zu 10 % vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar in dem Rahmen unvorhergesehen
erhöht haben. Bei Preiserhöungen über 5% des Reisepreises kann der Reisende kostenfrei zurücktreten.
5) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Schriftform ist erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
seine Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt.
Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalieren:
Die Rücktrittskosten betragen für Pauschalreisen / Einzelleistungen
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50 je Person
- 29 - 15 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises je Person
- 14 - 4 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises je Person
- ab 3 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises je Person
Ferienhäuser/ Ferienwohnungen
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: Euro 76 je Mietobjekt
- 89- 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 59- 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 29 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises
Der Veranstalter behält sich höhere Rücktrittskosten für Teilbereiche (Transporte) vor, sofern diese den AGB der entsprechenden Leistungsträger
entsprechen und sofern diese durch die pauschalierten Rücktrittskosten nicht abgedeckt werden können.
5a) Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dieses muß
dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen
Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung der Reisenden
entstehen Kosten in Höhe von Euro 50 je Person (bei Ferienwohnungen Euro 76 je Mietobjekt).
6) Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter
die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Fehler in der Kalkulation). Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
Der Reisende kann im Falle des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage
ist eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten Macht der Reisende keinen Gebrauch von dem Ersatzangebot erhält er seine bisher
gezahlten Beträge unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden
Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält, so
daß eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl.
Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die im Prospekt / Internet bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis zwei Wochen vor
Reisebeginn zurücktreten. Der Reisende erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.
Die Kündigung des Vertrages ist für den Reisenden und den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt
erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für erbrachte oder
noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
7) Gewährleistung
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung ein.
Eine Haftung für Angaben in Fremdprospekten (Orts-, Hotelprospekte etc) kann der Reiseveranstalter nicht übernehmen.
Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Reisende in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reisende
ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, damit die Schäden gering gehalten werden.
Die Beanstandungen sind unmittelbar bei der örtlichen Reiseleitung oder per Telefon, Fax, Email bei dem Reiseveranstalter vorzutragen. Der
Reiseveranstalter wird unverzüglich alles unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht
worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
8) Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Haftungen bei Beförderungen sind vom Reiseveranstalter ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter verweist in diesem Zusammenhang auf die
gesetzlichen Regelungen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs Schäden durch mitgebrachtes Gerät (Surfbretter etc. unterliegen nicht der Haftung
des Reiseveranstalters.
9) Verjährung der Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertragsmäßigen
Reisedauer gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten nach Ablauf der vertragsmäßigen Reisedauer.
Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt an dem der Reiseveranstalter diese schriftlich zurückweist.
10) Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung, sofern diese nicht im Umfang der Reiseleistungen enthalten ist. Ferner wird empfohlen, eine Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Informationsmaterial erhalten Sie beim Reiseveranstalter oder in Ihrem
Reisebüro.
11) Sonstige Bestimmungen
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
12) Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen.
13) Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge Auskünfte aller Art erfolgen nach
bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
14) Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wohnort des Kunden.
15) Veranstalter
DanCenter; Novasol, ATRAVEO, Lapplands Drag, Schwedenaktiv etc.